Dauernutzungsrecht — Dauernutzungsrecht, das auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 31) geschaffene Recht, unter Ausschluss des Grundstückseigentümers bestimmte, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume zu nutzen. Das Dauernutzungsrecht ist, wie das… … Universal-Lexikon
Dauernutzungsrecht — ⇡ dingliches Recht auf Nutzung eines Grundstücks (§ 31 II WEG). Ähnlich: ⇡ Dauerwohnrecht … Lexikon der Economics
Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Situation in Deutschland Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes… … Deutsch Wikipedia
Friedhof Pankow III — Der Friedhof Pankow III ist ein landeseigener Friedhof im Berliner Ortsteil Niederschönhausen, Ortslage Schönholz. Feierhalle des landeseigenen Friedhofs Pankow III Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Friedhof Pankow V — Der Friedhof Pankow V ist ein landeseigener Friedhof des Bezirks Pankow in Berlin. Er liegt nördlich der Kreuzung von Germanenstraße und Tuchmacherweg, etwa einen Kilometer vom Friedhof Pankow III entfernt in Richtung Wilhelmsruh. Mit dem… … Deutsch Wikipedia
Jagdschloss Gelbensande — Das Jagdschloss Gelbensande liegt in der Rostocker Heide im Norden Mecklenburg Vorpommerns und gehört zur Gemeinde Gelbensande. Konzipiert wurde es als Sommerresidenz des mecklenburgischen Großherzogs Friedrich Franz III. und seiner Frau… … Deutsch Wikipedia
Servitut — Dienstbarkeit, auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht die dem jeweiligen Eigentümer … Deutsch Wikipedia
Wohnungsrecht — Wohnungsrecht, Wohnrecht, das dingliche Recht, ein Gebäude oder einen Teil desselben unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Das Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1093 BGB) und daher nicht… … Universal-Lexikon
Dauerwohnrecht — 1. Begriff: Auf dem Wohnungseigentumsgesetz (⇡ Wohnungseigentum) beruhende Belastung eines Grundstücks, die dazu berechtigt, eine bestimmte Wohnung in dem auf dem Grundstück errichteten Gebäude unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen oder… … Lexikon der Economics